Diese Aussage des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück hat sich ins Gedächtnis eingeprägt: „Besser 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix.“ So begründete Steinbrück die Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Zuvor wurden Kapitaleinkünfte steuerlich dem persönlichen Einkommen zugerechnet, also wie Arbeitseinkommen besteuert. Dies wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer geändert. Read more…
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