Geprüfte Finanzvermittler – zu Ihrer Sicherheit!

Der § 34 f der Gewerbeordnung regelt die Zulassung unabhängiger Finanzberater. Er wurde erst vor rund fünf Jahren eingeführt, um einen rechtlichen Rahmen für unabhängige Finanzvermittler wie mich zu schaffen, die sich nicht vertraglich an einen Anbieter binden wollen. Wie jedes neue Gesetz stellte auch der § 34 f GewO einen Kompromiss dar. Wenn die Read more…