Rangrücktrittserklärung

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Was ist eine Rangrücktrittserklärung?
Mit einer Rangrücktrittserklärung verpflichtet sich ein Gläubiger, seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner erst geltend zu machen, nachdem die Forderungen anderer Gläubiger erfüllt wurden. Dabei kann entweder der Rangrücktritt gegenüber präzise benannten Gläubigern erklärt werden (qualifizierter Rangrücktritt) oder der Rangrücktritt gegenüber allen sonstigen Gläubigern (einfacher Rangrücktritt).

Warum wird ein Rangrücktritt erklärt?

Im Wesentlichen gibt es dafür zwei Gründe. Einerseits steigt die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, wenn beispielsweise Geldanleger wissen, dass ihre Forderungen vorrangig erfüllt werden, falls das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Denn üblicherweise werden Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit bedient. Daher werden bei normaler Rangfolge Forderungen nachrangig bedient, die erst in fernerer Zukunft fällig werden. Im Fall der DEGAG beträfe das beispielsweise die erst in fünf oder zehn Jahren fällige Forderung auf Rückzahlung des investierten Kapitals. Um dies zu verhindern, hat die Muttergesellschaft einen Rangrücktritt gegenüber den Anlegern erklärt. Der zweite Grund für einen Rangrücktritt liegt oft darin, eine Überschuldung des Unternehmens zu verhindern. Eine Überschuldung wird gemäß der Insolvenzordnung dann festgestellt, wenn nicht mehr alle Verbindlichkeiten bedient werden können. Die DEGAG Deutsche Grundbesitz AG hat daher in Ihrer Rangrücktrittserklärung auch erklärt, keine Forderungen geltend zu machen, wenn dies zu einer Überschuldung gemäß der Insolvenzordnung führen würde. Verbindlichkeiten, für die ein solcher Rangrücktritt erklärt wurde, verbleiben zwar als Schulden in der Bilanz. Sie werden aber bei der Feststellung einer möglichen Überschuldung nicht berücksichtigt. Damit sinkt das Insolvenzrisiko erheblich.

Rangrücktritt gegenüber Genussrechteinhabern

Der Rangrücktritt der DEGAG Muttergesellschaft hinter den Anlegern ist deswegen besonders wichtig, weil es sich bei den Anlegern um Genussrechteinhaber handelt. Vereinfacht gesprochen stehen Genussrechteinhaber im Normalfall ganz hinten in der Rangfolge der Gläubiger, nahezu auf einer Stufe mit dem Firmeninhaber, der sein Privatvermögen als Eigenkapital in das Unternehmen eingebracht hat. Ihre Forderungen werden also erst bedient, wenn alle anderen Schulden beglichen wurden. Daher ist es besonders wichtig, dass die DEGAG Deutsche Grundbesitz AG einen Rangrücktritt gegenüber den Anlegern erklärt hat, um diese Reihenfolge umzukehren.


 

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