Patronatserklärung

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Was ist eine Patronatserklärung?
Eine Patronatserklärung ist eine spezielle Form der Kreditabsicherung, die meist bei Großkrediten zur Anwendung kommt. Im Regelfall wird eine Patronatserklärung von einer Muttergesellschaft zugunsten einer Tochtergesellschaft abgegeben. Dadurch wird die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft verbessert. Der genaue Inhalt einer Patronatserklärung ist nicht gesetzlich normiert. Die Patronin (=Muttergesellschaft) sichert in der Patronatserklärung zu, was sie unternehmen wird, um die Zahlungsfähigkeit der Tochtergesellschaft sicherzustellen.

Der genaue Inhalt der Patronatserklärung ist wichtig

Eine Patronatserklärung kann sich durchaus darauf beschränken, dass die Muttergesellschaft erklärt, die Tochtergesellschaft zu einer soliden Geschäftsführung anzuhalten, damit diese ihre Verpflichtungen stets erfüllen kann. Vereinfacht gesprochen bürgt die Muttergesellschaft dann mit ihrem guten Ruf, übernimmt aber keine finanziellen Verpflichtungen. Anders sieht beispielsweise die Patronatserklärung der DEGAG Deutsche Grundbesitz AG zugunsten der DEGAG Kapital GmbH aus. Darin übernimmt die Muttergesellschaft die “uneingeschränkte, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Verpflichtung” dafür zu sorgen, dass die Tochtergesellschaft stets so geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Dabei sind alle vier Adjektive wichtig. Eine Patronatserklärung kann durchaus eingeschränkt (zum Beispiel hinsichtlich der Höhe des Kapitals) sein. Sie kann auch bedingt sein, also an spezielle Voraussetzungen geknüpft werden. Ebenso kann sie zeitlich befristet sein und die Patronin kann sich das Recht auf einen jederzeitigen (allerdings nicht rückwirkenden) Widerruf vorbehalten. Insofern liegt hier eine starke Form der Patronatserklärung vor.

Patronatserklärung vs. Ausfallbürgschaft

In der Wirkung ähnelt eine Patronatserklärung einer Ausfallbürgschaft, in der die Muttergesellschaft erklärt, für finanzielle Verpflichtungen der Tochtergesellschaft einzustehen. Rechtlich besteht jedoch ein Unterschied zwischen beiden. Eine Bürgschaft wird gegenüber dem Gläubiger erklärt, der bei einem Zahlungsausfall den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann. Eine Patronatserklärung beinhaltet dagegen keine unmittelbare Zahlungspflicht der Muttergesellschaft gegenüber den Gläubigern der Tochtergesellschaft.

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