Grundbuch

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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse jedes Grundstücks dokumentiert werden. Der Kauf einer Immobilie ist erst vollzogen, wenn der Grundbucheintrag entsprechend geändert und der neue Eigentümer eingetragen wurde. Dies erfolgt manchmal erst Monate nach der notariellen Beurkundung des Kaufs, allerdings kann sich der neue Besitzer im Grundbuch als künftiger Besitzer vormerken lassen.

Ein Blick ins Grundbuch ist für Immobilienkäufer wichtig

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte sich der Käufer unbedingt eine Kopie des Grundbuchauszugs aushändigen lassen. Im Grundbuch sind alle Belastungen und Nutzungseinschränkungen festgehalten, die auf einem Grundstück lasten. An erster Stelle sind hier Hypotheken zu nennen. Eine solche wird im Grundbuch eingetragen, wenn das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. In diesem Fall wird im Grundbuch ein Grundpfandrecht vermerkt, das dem Gläubiger die Verwertung des Grundstücks erlaubt, wenn der Darlehensnehmer seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Daneben sind im Grundbuch auch mögliche Rechte Dritter vermerkt. Dazu zählt beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht, das möglicherweise irgendjemandem eingeräumt worden sein kann. Auch Wegerechte sind im Grundbuch eingetragen. Meist werden Wegerechte eingeräumt, wenn andere Grundstücke nur über das jeweilige Grundstück erreichbar sind. Sehr wichtig ist auch ein möglicherweise eingetragenes Erbbaurecht. Das bedeutet, dass ein Dritter das (vererbbare) Recht besitzt, auf diesem Grundstück zu bauen.

Manchmal lauern auch Überraschungen im Grundbuch

Es kann durchaus vorkommen, dass im Grundbuch auch so genannte Reallasten festgehalten sind. Dahinter kann sich vieles verbergen. Es kann sich zum Beispiel um regelmäßige Zahlungen an Dritte handeln, gegebenenfalls auch in Form von Naturalien. Denkbar sind auch Verpflichtungen, für Dritte irgendwelche Dienstleitungen zu erbringen. Auch deswegen kommt ein Kauf eines Grundstücks ohne Kenntnis des Grundbuchauszugs nicht in Betracht.

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