Genussrechtekapital

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Was ist Genussrechtekapital?
Genussrechtekapital stellt eine eigentümliche Mischung zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Ein Vergleich mit zwei anderen wichtigen Formen der Unternehmensfinanzierung verdeutlicht dies. Aktien gehören eindeutig zum Eigenkapital eines Unternehmens. Der Aktionär wird zum Miteigentümer, indem er dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellt. Dafür besitzt er Stimmrecht auf der Hauptversammlung, kann also über die Geschäftspolitik mitbestimmen. Demgegenüber sind Unternehmensanleihen reine Darlehen, die der Anleger einem Unternehmen gegen eine entsprechende Zinszahlung zur Verfügung stellt. In der Bilanz des Unternehmens tauchen emittierte Anleihen als Fremdkapital auf.

Genussrechtekapital – Eigenkapital oder Fremdkapital?
Merkwürdigerweise lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten, weil Genussrechtekapital eine hybride Form der Unternehmensfinanzierung darstellt. Auf den ersten Blick scheint die Antwort klar, weil es sich um Kapital handelt, das dem Unternehmen von externen Anlegern auf Zeit zur Verfügung gestellt wird. Aber anders als sonstiges Fremdkapital kann Genussrechtekapital unter speziellen Bedingungen dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden. Dies kann wichtig sein, da die Finanzmarktregulierung in vielen Situationen einen Mindestanteil an Eigenkapital für Geschäfte vorschreibt.

Welche speziellen Risiken tragen Genussrechteinhaber?
Inhaber von Genussrechten werden zwar nicht zum Miteigentümer eines Unternehmens, sind aber an dessen wirtschaftlichem Erfolg beteiligt und tragen auch gewisse Risiken bei wirtschaftlichem Misserfolg. Als Rendite seiner Einlage erhält der Inhaber der Genussrechte entweder eine variable Gewinnbeteiligung oder – wie im Fall der DEGAG Wohninvest 7 – eine feste Verzinsung. Diese steht formal unter keinem Vorbehalt, ist also nicht an die erwirtschafteten Gewinne gekoppelt. De facto besteht aber im Normalfall eine solche Risikobeteiligung, weil die Forderungen der Inhaber von Genussrechten bei Zahlungsschwierigkeiten nachrangig nach den Forderungen von Kreditgebern bedient werden.

DEGAG Wohninvest 7 minimiert Risiken
Wie jede andere Form der Investition in ein Unternehmen unterliegen auch Genussrechte dem Insolvenzrisiko der Emittentin. Die darüber hinaus gehenden speziellen Risiken, die Genussrechtekapital oft zu einer besonders riskanten Anlageform machen, sind bei der DEGAG Wohninvest 7 aber deutlich kleiner als im Normalfall. Das liegt primär daran, dass die DEGAG jenseits des Genussrechtekapitals kein Fremdkapital aufgenommen hat, das vorrangig zu bedienen wäre. Außerdem hat die Muttergesellschaft einen Rangrücktritt gegenüber den Genussrechteinhabern erklärt. Daher gibt es nur vergleichsweise wenige Gläubiger, die bei Zahlungsschwierigkeiten vorrangig vor den Genussrechteinhabern zu bedienen wären – zum Beispiel Lieferanten und Handwerker, die im Rahmen der Sanierung der Wohnobjekte tätig werden.

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