Wehren Sie sich gegen Negativzinsen!

Die Nulllinie für Zinsen ist eher eine psychologische als eine ökonomische Schmerzgrenze. Eine negative reale Verzinsung von Sparguthaben hat es in der Nachkriegsgeschichte schon öfter gegeben. Aber fünf Prozent Zinsen bei sieben Prozent Inflation klingt weniger dramatisch als minus ein Prozent Zinsen bei einem Prozent Inflation, wenngleich beides ungefähr auf dasselbe hinausläuft. Die EZB verlangt von Banken schon länger Strafzinsen, wenn diese Geld bei ihr zwischenparken. Viele Banken reichen die Strafzinsen inzwischen an ihre Kunden weiter.

Zinsklausel der Kreissparkasse Tübingen ist rechtswidrig

Die Kreissparkasse Tübingen hatte ihre negativen Zinsen für einen Riester-Sparplan recht geschickt versteckt. Die Verzinsung setzt sich aus einem festen Bonuszins und einem variablen Grundzins zusammen. Dieser Grundzins konnte ins Negative rutschen, wobei jedoch die gesamte Verzinsung positiv blieb. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in zweiter Instanz einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen diese Zinsklausel stattgegeben (AZ.: 4 U 184718, Urteil vom 27.3.2019), nachdem diese in erster Instanz noch abgewiesen worden war. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Wichtig ist zu wissen, dass das OLG keinesfalls negative Zinsen generell für unzulässig erklärt hat. Bemängelt wurde lediglich ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Den Kunden sei es nicht möglich gewesen, ohne fremde Hilfe ihre Rechte zu ermitteln, weswegen die Klausel für unwirksam erklärt wurde. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss die Sparkasse den Kunden die abgezogenen Zinsen auch rückwirkend erstatten.

Nur nicht verwirren lassen!

Die Kreissparkasse Tübingen wird sicherlich darauf verweisen, dass das Gericht der Verbraucherzentrale die Behauptung untersagt habe, sie verlange von ihren Riester-Kunden einen Negativzins oder ein Entgelt. Weil die Gesamtverzinsung immer positiv blieb, hat das Gericht diese Behauptung tatsächlich untersagt. Das klingt allerdings stark nach einer juristischen Spitzfindigkeit. Bei einer Formulierung wie „Garantierter Festzins plus variable Zusatzverzinsung“ denkt der durchschnittliche Verbraucher sicher nicht an ein negative Zusatzverzinsung und wird diese sehr wohl als gefordertes Entgelt empfinden.

Negative Zinsen auch aufs Tagesgeld

Als erste große Bank hatte die Sparda-Bank bereits im September 2017 negative Zinsen auf Tagesgeldkonten eingeführt. Wie in solchen Fällen üblich, wurde das garstige Wort „Negativzins“ aus Marketinggründen vermieden und stattdessen eine passende Gebühr erfunden. Im Fall der Sparda-Bank wurde diese als „Verwahrentgelt“ bezeichnet. Für Einlagen ab einer Höhe von 100.000 Euro verlangt die Bank ein „Verwahrentgelt“ von 0,4 Prozent pro Jahr. Eben diese 0,4 Prozent Strafzinsen, die nicht Strafzinsen heißen sollen, haben sich inzwischen als marktüblich durchgesetzt. Viele Banken verlangen Negativzinsen in exakt dieser Höhe von ihren Kunden.

Vermeiden Sie Negativzinsen!

Risikobewussten Anlegern empfehle ich Pflegeimmobilien als Alternative zu Bankeinlagen mit negativen Zinsen. Angesichts der demographischen Entwicklung versprechen Pflegeimmobilien langfristig sichere Mieteinnahmen und eine positive Wertentwicklung. Wer den Schutzbereich der gesetzlichen Einlagensicherung mit minimalen oder gar negativen Zinsen verlassen möchte, findet in Pflegeimmobilien eine Anlagemöglichkeit mit fast ebenso geringem Risiko. Ich berate Sie gerne bei der Auswahl des passenden Objekts!