Meine Pflichten als §34f Finanzberater

Es ist manchmal gar nicht so leicht, anerkannte Berufsbezeichnungen von selbst gewählten Phantasietiteln zu unterscheiden. Jeder darf sich “Gutachter” oder “Berater” in so ziemlich jedem Bereich nennen, solange er nur peinlich genau darauf achtet, die geschützten Berufsbezeichnungen des jeweiligen Bereichs zu vermeiden. Deswegen firmieren diejenigen, die über die Medien tolle Tipps für die Geldanlage verbreiten, meist auch als “Börsenexperten”, “Analysten”, “Anlagespezialisten” oder was auch immer – allesamt erfundene Titel, die Sie sich auch selbst verleihen dürfen, wenn Sie das möchten.

Finanzanlagenvermittler nach §34f Gewerbeordnung

Das ist meine offizielle Berufsbezeichnung – “Finanzanlagenvermittler nach §34f Gewerbeordnung”! Das klingt nicht so schick wie “Börsenguru” oder Ähnliches, sagt dafür aber etwas aus. Zunächst einmal sagt diese Berufsbezeichnung aus, dass ihr Träger eine anerkannte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Außerdem ist eine jährliche externe Prüfung der Geschäftsunterlagen obligatorisch.

Transparenz und Sicherheit

Die Deregulierung der Finanzmärkte um die Jahrhundertwende hat anfänglich zu einigen spektakulären Pleiten geführt, die im Grunde alle demselben Muster folgten. Unseriöse Anbieter drehten ahnungslosen Privatkunden dubiose Papiere an, indem sie die Finanzberater mit exorbitant hohen Provisionen köderten. Zu den wichtigsten Elementen der Regulierung durch den §34f gehört daher, dass der Kunde exakt informiert werden muss, welche Provisionen oder Prämien der Vermittler erhält. Außerdem müssen Vermittler nach §34f genau dokumentieren, die Anlageziele und das Risikoprofil des Kunden in Erfahrung gebracht zu haben. Wer Kunden mit geringer Risikobereitschaft dennoch zu hoch riskanten Anlagen rät, haftet für diese Fehlberatung. Aus diesem Grund müssen Finanzvermittler nach §34f eine Berufshaftpflicht nachweisen, die in solchen Fällen einspringt.

Aufklärung über Risiken

Zu meinen Pflichten gehört es auch, Kunden über die Risiken einer Geldanlage aufzuklären. Dabei geht es weniger um meine eigene Einschätzung des Risikos. Meine Aufgabe besteht viel mehr darin, Ihnen alle Informationen zu geben, die Sie für Ihre eigene Einschätzung des Risikos benötigen. Genau das ist der wesentliche Unterschied zwischen einem unabhängigen Finanzvermittler und einem konzerngebundenen Vertreter, der vorzugsweise eigene Produkte verkaufen möchte.