Die Abfindung – Steuern sparen und lohnend investieren

 

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, bietet er häufig eine Abfindung an. Auch wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, ist dies oft mit der Zahlung einer Abfindung verbunden. Oft ist die Abfindung auch das Ergebnis eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs. Der Arbeitnehmer zieht in diesen Fällen seine Kündigungsschutzklage zurück, im Gegenzug erhält er eine Abfindung. Ins Reich der Mythen gehört allerdings, dass Arbeitgeber gerichtlich zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden. Dazu kann es nur in seltenen Ausnahmefällen kommen, wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt und zugleich der Meinung ist, dem Arbeitnehmer könne die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden. Wie auch immer Sie an Ihre Abfindung gekommen sind: Als nächstes klopft der Fiskus an!

Abfindungen sind steuerpflichtig

Die Zeiten, in denen Abfindungen steuerfrei waren, sind lange vorbei. Heute gelten Abfindungen als außerordentliche Einkünfte im Sinne des §34 des Einkommenssteuergesetzes. D.h. sie gelten steuerlich als Teil des Lohns und unterliegen somit der Lohnsteuer. Wermutstropfen dabei ist zumindest, dass für Abfindungen im Vergleich zum normalen Arbeitslohn in der Regel keine Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden müssen. Auch wenn Sie also Steuern zahlen müssen, gibt es eine Möglichkeit das “Urteil abzumildern”:

Steuern sparen mit der Fünftelregelung

Es gibt die Möglichkeit, als Arbeitnehmer die Versteuerung der Abfindung über fünf Jahre zu verteilen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Abfindung als „Ausgleich für Einnahmeverluste“ geltend gemacht werden kann und als Komplettbetrag ausgezahlt wird. Dem Einkommen wird dann rein rechnerisch fünf Jahre lang jeweils ein Fünftel der Abfindung zugeschlagen. Das bedeutet jedoch weit mehr, als nur die Steuern in fünf Raten zu zahlen. Die Steuern werden auch bei Fünftelteilung im ersten Jahr fällig. Die Berechnung ist eben nur eine Andere. Das lohnt sich für Arbeitnehmer, die einen mittleren oder niedrigen Steuersatz zahlen.

Versteuern Sie Ihre Einkünfte ohnehin schon zum Spitzensteuersatz ist die Fünftelregelung aus Gründen der Steuerersparnis eher uninteressant, aber immer Sinne eines zinslosen Darlehens von Vorteil. Sie sollten diese Möglichkeit also in jedem Fall nutzen. Dies ist aber eben nur möglich, wenn die Abfindung im ersten Jahr in voller Summer und nicht in Raten ausgezahlt wird.

Einkommen muss versteuert werden: Tricks sind nicht zulässig

Auch wenn steuerfreies Einkommen verführerisch klingt, in den meisten Fällen erweisen sich vermeintliche Schlupflöcher als rechtlich nicht haltbar. So haben die Vorteile bei der Steuer und den Sozialabgaben zu manchen Tricksereien geführt, die allesamt aber rechtlich nicht funktionieren. Im Kern geht es dabei immer darum, Teile des Arbeitsentgelts als Abfindung zu deklarieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Abfindung schon beim Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart wird. Oder auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf fällige Boni, eine Urlaubsabgeltung oder sonstige Zahlungen verzichtet, auf die ein Anspruch besteht. Eine weitere Variante ist das Zahlen der Abfindung aus einem anderen Grund als der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: beispielsweise im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung oder einer Versetzung. Egal wie Sie also Ihre Abfindung erhalten, ob in Raten oder als Einmalzahlung, sie muss versteuert werden. Dennoch handelt es sich meist um Geld, das nicht schon lange für feste Vorhaben eingeplant war und sich daher sehr zur Anlage eignet. Als Eigenkapital für eine Finanzierung beispielsweise.

Eine lohnende Anlage für Ihre Abfindung

Zwei der ganz großen innenpolitischen Themen, bei denen die Politik wegen eines drohenden Mangels akuten Handlungsbedarf identifiziert hat, sind der Immobilienmarkt und die Pflege. Bei beiden ist langfristig sogar noch mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. So gesehen kann es nicht verwundern, dass Pflegeimmobilien bei Anlegern derzeit als Geldanlage hoch im Kurs stehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in diesem Bereich zu investieren. Statt sich an einem Betreiber einer Einrichtung durch Aktien- oder Anleihenkäufe zu beteiligen, empfehle ich, eine Pflegeimmobilie zu kaufen. Ihre Abfindung in den Kauf eines Appartements in einer Pflegeeinrichtung zu investieren ist auch dann möglich, wenn die Abfindung nicht den gesamten Kaufpreis abdeckt. Auch die Banken haben Pflegeimmobilien als sichere Geldanlage entdeckt und sind oft gerne bereit, diese Form der Geldanlage zu finanzieren, wenn Sie Ihre Abfindung als Eigenkapital einbringen.

Aktuell für Investoren verfügbare Pflegeimmobilien

Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Übersichtsseite der aktuell verfügbaren Pflegeapartments – ein Rechner zur Grobkalkulation ist ebenfalls dort zu finden. Lage und Substanz der Immobilie selbst lassen keine Wünsche offen, aber dies ist bei Pflegeimmobilien der gehobenen Kategorie nahezu selbstverständlich. Es sind die Zuverlässigkeit und die Kompetenz des Betreibers, die den Unterschied zwischen den zahlreichen Angeboten ausmachen. So mancher neue Anbieter, der die Pflege plötzlich als Zukunftsmarkt ausgemacht hat, unterschätzt die Herausforderungen des Betriebs einer Pflegeeinrichtung. Die hier empfohlenen Pflege-Investitionen werden in vielen Fällen von der Firma WH-Care betrieben, einem Tochterunternehmen des bereits lange erfolgreich in der Pflege tätigen Unternehmens Wirtschaftshaus.

Aktuell verfügbare Pflegeapartments & Investitionsberechnung

Weitere Pflegeimmobilien in Deutschland (Bitte fragen Sie die Verfügbarkeit jeweils an. Aufgrund der aktuell großen nachfrage, ändern sich diese teils binnen weniger Tage)