Abgeltungssteuer abschaffen? Die Steuererhöhung durch die Hintertür!

Diese Aussage des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück hat sich ins Gedächtnis eingeprägt: „Besser 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix.“ So begründete Steinbrück die Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Zuvor wurden Kapitaleinkünfte steuerlich dem persönlichen Einkommen zugerechnet, also wie Arbeitseinkommen besteuert. Dies wurde mit der Einführung der Abgeltungssteuer geändert. Seitdem führen die Kreditinstitute pauschal 25 Prozent der Zinserträge an den Fiskus ab. Im Koalitionsvertrag der mittlerweile gar nicht mehr so großen „Großen Koalition“ wurde eine Rückkehr zum alten System vereinbart.

Falsche Begründung für einen richtigen Schritt

Steinbrücks Aussage war insofern problematisch, als dass sie die Abgeltungsteuer ausschließlich damit begründete, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Mit den „42 Prozent von nix“ sind Zinseinkünfte gemeint, für die nach altem Recht eigentlich der Spitzensteuersatz fällig gewesen wäre, die aber im Ausland vor dem Finanzamt versteckt wurden. Seit damals sind zahlreiche Abkommen über den Datenaustausch zwischen Finanzbehörden verschiedener Ländern getroffen worden, sogar die Schweiz hat zu diesem Zweck ihr Bankgeheimnis gelockert. So gesehen ist Steinbrücks damalige Begründung heute tatsächlich hinfällig, denn Zinseinkünfte können nicht mehr einfach im Ausland versteckt werden. Das Problem besteht aber darin, dass diese Begründung durchaus als populistisch bezeichnet werden kann. Die Abgeltungsteuer stellte für Spitzenverdiener und Besitzer großer Vermögen tatsächlich eine Steuersenkung dar, was einen sozialdemokratischen Finanzminister naturgemäß in gewisse Erklärungsnöte brachte. Also verfiel er auf obige Begründung, die im Kern nichts anders bedeutet als „Wir müssen das Geld direkt bei den Banken eintreiben, denn die Reichen betrügen sowieso alle.“

Die Abschaffung von der Abgeltungssteuer bestraft Investoren

Wer sein Geld auf dem Tagesgeldkonto liegen hat, braucht sich wegen der geplanten Abgeltungssteuer 2018 keine großen Sorgen zu machen. Um bei einem Zinssatz von 0,1 Prozent über den Freibetrag von 1602 Euro für Verheiratete zu kommen, muss das Konto schon gut gefüllt sein! Anders sieht es zum Beispiel für meine Kunden aus, die für attraktive Renditen bereit sind, sich auch an moderaten unternehmerischen Risiken zu beteiligen. Meine Kunden investieren beispielsweise in die Sanierung dringend benötigen Wohnraums oder in die Schaffung neuer Pflegeplätze und verzichten dabei auf den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Im Gegenzug winken attraktive Renditen, die schnell über dem Freibetrag liegen können. Dasselbe gilt für die zahlreichen Besitzer von Aktien oder Anteilen an Aktienfonds, die ihr Kapital Unternehmen zur Verfügung stellen. Statt die Bereitschaft zu belohnen, in die Zukunft unseres Landes zu investieren, soll diese Risikobereitschaft mit der Anschaffung der Abgeltungsteuer sogar noch bestraft werden. Darf man das nicht als Abzocke bezeichnen?

Die Mühlen der Großen Koalition mahlen langsam

Aktuell droht an dieser Front aber noch kein Ungemach, denn die GroKo kann sich über einige Details nicht einigen. Dabei geht es insbesondere darum, wie Anleger künftig Aktiengewinne versteuern sollen. Die nochmalige Besteuerung bereits versteuerter Unternehmensgewinne zum Zeitpunkt der Ausschüttung ist insbesondere in der Union nicht allen Politikern geheuer. Manchmal ist es doch ganz angenehm, wenn es in der Politik nicht so recht weiter geht! Und nein: Mit dieser Aussage stimme ich nicht in den Chor derer ein, die undifferenziert lamentieren, dass die Politik angeblich gar nichts tue. In anderen Themenfeldern arbeitet die Koalition ihren Koalitionsvertrag sogar erstaunlich zügig ab. Aber in Sachen Steuern tut sich tatsächlich so gut wie nichts.